Kultur ist eine Erscheinung, an der alle Menschen intensiv, jedoch auf recht unterschiedliche Weise Anteil haben. Regionale Kultur ist zudem Ausdruck von Gestaltungswillen und Gestaltungskraft in der Bevölkerung. Es ist somit eine bedeutende Aufgabe von Staat und Kommunen, ihren Bürgern einerseits eine kulturelle Grundversorgung zu verschaffen, andererseits die vorhandenen Voraussetzungen für selbst verantwortetes kulturelles Handeln zu fördern und dauerhaft zu sichern.
Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege hat deshalb seit seiner Gründung im Jahr 1902 auf die Pflicht der Kulturpolitik hingewiesen, sowohl die vorhandenen Kräfte zu verstärken, wie auch Grundlagen für die aktive Pflege heimatlichen Selbstverständnisses und für die vielfältige Ausprägung regionaler Kulturerscheinungen zu schaffen.
Die im Jahr 1968 erstmals erschienene Gemeinsame Bekanntmachung über die Heimat-
pflege in den bayerischen Landkreisen und Städten ist auf Anregung des Landesvereins in diesem Bewusstsein entstanden. Sie gibt den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten in Bayern auf, ihrer Verpflichtung zur Pflege der Kultur in ihrem Bereich auch durch Bestellung von ehrenamtlichen Heimatpflegern nachzukommen.
Diese Bekanntmachung, die aufgrund der Aufgabenvielfalt in der Heimatpflege vom Kultus- und vom Innenministerium herausgegeben wurde, war ein Arbeitsinstrument, das die damals aktuellen Wirkungsbereiche verstärkt herausgehoben hat. Sie wurde im Jahr 1981 neu gefasst, 1986 geändert und dabei jeweils an die aktuelle Rechtslage angepasst. Aufgrund weitreichender Änderungen der Gesetzgebung, in den vergangenen Jahren, insbesondere in der Bayerischen Bauordnung und im Baugesetzbuch des Bundes, bedarf nun die Bekanntmachung der weiteren Aktualisierung.