Die Gemeinsame Bekanntmachung über Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsministeriums des Innern vom 17.2.1981 Nr. IV/2-7/92079 und Nr. I B 1 -3003-1/1, das "Grundgesetz" der Heimatpfleger, bezieht sich an zahlreichen Stellen auf gesetzliche Bestimmungen und auf Verwaltungsvorschriften, die seit dem Erlass der Bekanntmachung geändert wurden.
Da die vom Landesverein seit langem geforderte Neufassung der Bekanntmachung durch die zuständigen Ministerien nicht in Sicht ist, hat der Landesverein den Text der nach wie vor geltenden Bekanntmachung durch Hinweise auf nicht mehr geltende und auf nunmehr anzuwendende Bestimmungen und Regelungen aktualisiert, ohne selbst Änderungen am Inhalt der Bekanntmachung vorzunehmen. Hiermit teilt der Landesverein den Heimatpflegern und den betroffenen Behörden die Bekanntmachung mit diesen Hinweisen mit. Die durch die Entwicklung überholten Vorschriften und Textstellen werden dabei im Kursivdruck wieder-
gegeben; die nunmehr geltenden Bestimmungen sind in Fußnoten aufgeführt.
Dr. Wolfgang Eberl
Ltd. Ministerialrat a.D.
Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Arbeitskreises "Rechtsfragen" beim Bayerischen Landesverein für Heimatpflege