Diese Bekanntmachung ersetzt die Gemeinsamen Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und des Innern über Heimatpflege in den kreisfreien Städten und Landkreisen vom 9./22.1.1968 (MABl S. 57, KMBl S. 28) und vom 18.10.1976 (MABl S. 960, KMBl I S. 624). Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus vom 19.6.1972 über die Rechtsstellung der ehrenamtlichen Heimatpfleger nach der kommunalen Gebietsreform (MABl S. 574) gilt, soweit sie nicht durch Zeitablauf überholt ist, weiter (26).
(26) Diese Bekanntmachung dürfte durch Zeitablauf ganz überholt sein