Die Wahrnehmung heimatpflegerischer Aufgabenstellungen in Bayern setzt mit dem 1902 in München gegründeten "Verein für Volkskunst und Volkskunde e.V." ein, der sich von Anfang an auch bau- und denkmalpflegerischen sowie naturschützenden Zielsetzungen widmete und ab 1916 die Bezeichnung "Bayerischer Landesverein für Heimatschutz" führte.
Die ab 1903 erscheinende Zeitschrift "Volkskunst und Volkskunde" wurde 1912 in "Bayerischer Heimatschutz" umbenannt.
Zur Intensivierung der Schwerpunktarbeit wurden 1903 Ausschüsse zur Bau- und Ortsbildpflege wie auch zur historischen Volkskultur gebildet und neben der Publikationstätigkeit eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Ausstellungen, Vorträgen und Führungen betrieben. Aus der Zahl der Mitglieder und angeschlossenen Vereine erwuchs dem Verein nicht nur ein landesweites Informationsnetz, sondern auch ein Stamm von Mitarbeitern in den verschiedensten Arbeitsbereichen. Die Wahrnehmung der im öffentlichen Interesse stehenden Aufgaben führte zur staatlichen Förderung des Vereins sowohl durch Verordnungen und Empfehlungen als auch durch finanzielle Unterstützung von Forschungsprojekten und Beratungsmaßnahmen (vgl. Recht und Verwaltung des Heimatschutzes in Bayern, München 1912).
Für den heutigen Regierungsbezirk Schwaben (damals Kreis Schwaben und Neuburg) wurde bereits 1929 ein nebenamtlicher, ab 1934 ein hauptamtlicher Heimatpfleger bestellt und 1935 eine regionale Teilung der Zuständigkeit vorgenommen durch die Berufung eines weiteren hauptamtlichen Heimatpflegers. Neben den hauptamtlichen Heimatpflegern waren für die einzelnen Bezirksamtsbereiche ehrenamtliche Heimatpfleger (Vertrauensleute) bestellt, die vor allem in der Bodendenkmalpflege tätig waren.
Diese inzwischen bewährte Organisation der Heimatpflege übernahmen nach dem Zweiten Weltkrieg auch die anderen bayerischen Bezirke. Heute sind neben den sieben hauptamtlichen Bezirksheimatpflegern rund 220 ehrenamtliche Heimatpfleger in den Landkreisen, Großen Kreisstädten und kreisfreien Städten tätig, wobei die Arbeitsaufteilung innerhalb eines Landkreises sowohl nach regionalen als auch nach fachlichen Gesichtspunkten geregelt sein kann. In einigen Landkreisen unterstützen zusätzlich noch Ortsheimatpfleger die Arbeit des Kreisheimatpflegers und nehmen lokalbezogene Aufgaben wahr. Vier Landkreise haben inzwischen hauptamtliche Kreisheimatpfleger und Kreisarchäologen bestellt, um die umfassende Wahrnehmung heimat- und kulturpflegerischer Aufgaben zu gewährleisten.
Die fachliche Betreuung der ehrenamtlich tätigen Kreis- und Stadtheimatpfleger nimmt im staatlichen Auftrag der Bayerische Landesverein für Heimatpflege wahr. Diese erfolgt durch regelmäßige Arbeits- und Fortbildungstagungen, durch Lehrgänge und Kurse, durch die Bereitstellung von Informations- und Arbeitsmaterial sowie durch persönliche Beratung und unterstützende Hilfen.