Die Verfassungsviertelstunde – auf geht's! Ein Beitrag von Christine Schmid-Mägele
Das neue Schuljahr hat begonnen. Zum ersten Mal kommen nun Schülerinnen und Schüler mit der vom Landesverein angestoßenen Verfassungsviertelstunde in Berührung. Sie wird hoffentlich helfen, unsere Demokratie zu stärken. Die Direktorin des Gymnasiums Gaimersheim, Christine Schmid-Mägele, erklärt, wie sie die Idee in ihrer Schule umsetzt.
Wie wichtig die Verfassungsviertelstunde und überhaupt politische Bildung ist, haben den Skeptikern der neuen „Verfassungsviertelstunde“ vermutlich die Wahlen in Sachsen und Thüringen gezeigt. „Politische Bildung“ im Rahmen einer Demokratieerziehung in den Schulen und eine Auseinandersetzung mit den Verfassungswerten scheint wichtiger denn je.
Und das steht so auch in der Bayerischen Verfassung im Artikel 131: Oberstes Bildungsziel ist unter anderem, die Schülerinnen und Schüler „im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen“. Dieses Bildungsziel ist nichts Neues: Bereits 2017 war gab es eine Kultusministerielle Bekanntmachung eines „Gesamtkonzeptes für die Politische Bildung an bayerischen Schulen“. Kurz gesagt: Alle Lehrkräfte sind mit all ihren Fächern in der Schule für die politische Bildung zuständig. Mit der Verfassungsviertelstunde konkretisiert und ergänzt sich dieses Konzept.
Ganz praktisch gesehen: Jetzt gibt es eine vorgegebene Zeit, in der man sich mit dem Thema Verfassung, den Verfassungswerten für jeden Einzelnen, für die Gesellschaft auseinandersetzt.
Wir am Gymnasium Gaimersheim starten mit dem naheliegendsten: Klassensprecherwahl! Was hat das denn mit der Verfassungsviertelstunde zu tun? Jedes Jahr das gleiche? Es geht um das Bewusstsein für diese demokratische Handlung: Welche Grundsätze einer freiheitlich demokratischen Wahl gibt es? Was bedeutet es für den Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin, sich für die Klasse (als gewissermaßen für die Gesellschaft einzusetzen)? Was kann ich als Klassensprecher beeinflussen? Was sind aber auch meine Pflichten? Oder noch einen Schritt weiter: Die Wahl zum Schülersprecher bzw. zur Schülersprecherin. Hier wird Demokratie deutlich: Einzelne gewählte Schülerinnen und Schüler vertreten die gesamte Schulgemeinschaft gegenüber der Schulleitung, arbeiten mit den Verbindungslehrkräften zusammen für das Wohl der gesamten Schulfamilie, sind im Schulforum vertreten und stimmen dort wichtige Entscheidungen zu oder sind dagegen.
Ich bin mir sicher, dass sich heutige Kinder und Jugendliche für die Verfassung, für das Grundgesetz begeistern lassen, wenn wir uns alle die Zeit dafür nehmen. Sie sehen dann, dass es eben nicht nur bestimmte Lehrkräfte, bestimmte Fächer sind, die mit ihnen über die Achtung von Grund- und Menschenrechten sprechen. Sie sehen, welche Bedeutung die Wahlen haben – sei es in Deutschland, Europa oder in den USA. Auch für uns Lehrkräfte wird es spannend sein, mit den Kindern und Jugendlichen über Verfassungswerte ins Gespräch zu kommen. Freilich darf die Verfassungsviertelstunde nicht zur Plauderstunde werden – das wäre ihr nicht gerecht!
Die Verfassungsviertelstunde „rolliert“ bei uns – wie bei vielen anderen weiterführenden Schulen – durch den Stundenplan in der 6., 8. und 11. Jahrgangsstufe, so dass auch jedes Fach, jede Fachlehrkraft mit beteiligt ist. Es gibt mittlerweile ein breites Unterstützungs- bzw. Materialangebot von verschiedensten Stellen. Manche AKs an den Schulen geben Hinweise auf Themen. Da die Verfassungsviertelstunde für alle bayerischen Schulen „Neuland“ ist, brauchen wir hier ein „atmendes System“. Wir werden an unserer Schule evaluieren und dabei die Schulfamilie einbinden. Bereits jetzt gibt es die Idee, die Ergebnisse aus den Klassen zum Beispiel in Form von Plakaten oder QR-Codes in der Schule sichtbar zu machen. Eine Litfaßsäule scheint uns eine gute Idee zu sein, um der Verfassung und der Demokratie einen sichtbaren Platz zu geben. Wir wollen der Verfassung und der Demokratie Raum und Zeit geben! Und als Schulleiterin hoffe ich, dass die Kinder und Jugendlichen das, was sie in der Schule diskutiert und erarbeitet haben, mit nach Hause nehmen und dass es dort auch zum Gesprächsanlass in den Familien wird. Mit der Verfassungsviertelstunde können die bayerischen Schulen wichtige Impulsgeber sein und bei der Demokratie „mittun“. Wir müssen und dürfen unsere Heimat gemeinsam gestalten!
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