Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)

Auf der Seite des Staatsministeriums heißt es hierzu:

Die Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, wie beispielsweise Trachten- und Heimatvereine, sowie die Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine in Bayern gestalten maßgeblich die Vielfalt an Traditionen und deren Vermittlung im Freistaat mit. Sie wirken identitätsstiftend und generationenverbindend und leisten so einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von Veranstaltungen fehlt vielen Vereinen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen, die für die Finanzierung des Vereinsbetriebs benötigt werden. Mit dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) will die Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben.

Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 % der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2 000 Euro pro Verein. Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Vergleichs mit dem Vorjahreszeitraum (1. März 2019 bis 29. Februar 2020) ermittelt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfsprogramms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform ist. Die Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine anderweitigen Hilfemöglichkeiten bestehen. Bestehende oder gegebenenfalls noch aufzulegende Förder- oder Hilfsprogramme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates oder des Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) in voller Höhe angerechnet.

Anträge auf Unterstützung können mit dem unten angegebenen Formblatt per Post oder unter hilfsprogramm.heimatundbrauchtumspflege@ldbv.bayern.de beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden. Dem Antrag sind zum Nachweis des Einnahmeausfalls geeignete Unterlagen und Belege beizufügen.

Den Antrag sowie die Richtlinien finden Sie hier.

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