Pressemitteilung: Landesverein begrüßt Beschluss zur Förderung von Bauen im Bestand
So bleiben Ortskerne lebendig
Mit den jüngsten Entscheidungen der Staatsregierung zum Wohnungsbau sieht der Bayerische Landesverein für Heimatpflege zwei seiner Forderungen erfüllt. Die Beschlüsse vom 16. Januar 2023 sehen eine „Extra-Förderung bei Bau von Mietwohnungen in Ortskernen“ vor, zudem will die Staatsregierung die Zuschüsse für Maßnahmen im Bestand von 30 auf 40 Prozent für Kommunen erhöhen. „Das entspricht genau unseren Forderungen, so bekommen wir Wohnraum in den Ortszentren und so werden und bleiben Stadt- und Dorfkerne lebendig“, sagt Dr. Olaf Heinrich, der Vorsitzende des Landesvereins. Zusammen mit Architektenverbänden hatte er solche Bonus-Förderungen im vergangenen Jahr gefordert. „Diese Kabinettsentscheidung ist als eine bemerkenswerte und fundamentale Weichenstellung zu bezeichnen.“ Es lohne sich für Investoren und Kommunen nun noch mehr, ihre Ortskerne und die darin befindlichen Gebäude zu entwickeln, statt sie abzureißen oder Leerstände und eine damit einhergehende Verödung hinzunehmen.
In der „Schönberger Erklärung“ hatte der Landesverein im Juli 2022 mit anderen Verbänden gefordert, dass „die Umnutzung von Altbauten mit einem zehn Prozent höheren Fördersatz unterstützt“ werde. Die Forderung nach einem Förderbonus werde nun erfüllt, so Olaf Heinrich. Nun gibt er sich zuversichtlich, dass auch die übrigen Ideen des Landesvereins zur Entwicklung des Baubestands auf fruchtbaren Boden fallen. Unter anderem setzt er auf eine Novelle der Bayerischen Bauordnung, die immer noch den Erhalt und die Weiterentwicklung des Baubestands deutlich erschwere, und auf eine Ausweitung des Denkmalbegriffes im Denkmalschutzgesetz. Heinrich: „Wenn auch Gebäude, die für einen Ort identitätsstiftend sind, als Denkmäler qualifiziert werden könnten, würde das mehr Bauherren als je zuvor den Zugang zu Fördergeld erleichtern.“
Ansprechpartnerin
Dr. Daniela Sandner
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit