Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger

Heimatpfleger für

Landkreis Amberg-Sulzbach (AS)

Dieter Dörner

Kreisheimatpfleger
Adresse: Hegnerstr. 16
PLZ: 92224
Ort: Amberg
Aufgabenbereich: Heimatforschung, Geschichte

Dieter Kohl

Kreisheimatpfleger
Adresse: Weinbergstr. 4
PLZ: 92242
Ort: Hirschau
Aufgabenbereich: Kirwa/Volkstanz

Markus Lommer

Kreisheimatpfleger
Adresse: Luitpoldplatz 6
PLZ: 92237
Ort: Sulzbach-Rosenberg

Ulrich Piehler

Kreisheimatpfleger
Adresse: Hüttenleite 17
PLZ: 92272
Ort: Freudenberg
Aufgabenbereich: Kirwabeauftragter, Volkstheater

Martha Pruy

Kreisheimatpflegerin
Institution: Oberpfälzer Volksmusikfreunde e.V. Landkreis Amberg-Sulzbach
Adresse: Haidhof 27
PLZ: 92253
Ort: Schnaittenbach
Aufgabenbereich: Volksmusik, Brauchtum, Mundart, Tracht

Walter Schraml

Kreisheimatpfleger
Adresse: Bergstr. 17
PLZ: 92259
Ort: Neukirchen
Aufgabenbereich: Heimatgeschichte
Wer sind die Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger?

Bayern hat ein flächendeckendes Netz von Heimatpflegerinnen und Heimatpflegern, die ihr Amt im öffentlichen Auftrag ausüben. In den Bezirken kümmern sich hauptamtliche Bezirksheimatpflegerinnen und Heimatpfleger bzw. Kulturreferate um die regionale Kultur. Die Landkreise, Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte bestellen – in der Regel ehrenamtlich tätige – Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger (für Stadt und Kreis), die wiederum vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege und von den Bezirksheimatpflegerinnen und Bezirksheimatpflegern unterstützt und beraten werden.

Über dieses durch Verordnung festgelegte System hinaus haben viele Gemeinden kulturell aktive Menschen zu Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger bestellt.

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Gesetzliche Grundlagen

Heimatpflege ist im Recht des Freistaats Bayern an mehreren Stellen ausdrücklich verankert. Die Details regelt die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinie über die Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten (Heimatpflegerichtlinie – HeiPflR).

Sie ordnet die Zuständigkeiten der Heimatpflege und stellt dar, wie die amtlich bestellten Kreis- und Stadtheimatpfleger in die planungs-, bau- und denkmalrechtlichen Verfahren einzubinden sind.

Hier geht es zur Gemeinsamen Bekanntmachung vom 3. Dezember 2020.