Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger

Heimatpfleger für

Landkreis Augsburg (A)

Corinna Malek M.A.

Denkmalschutz, bauliche Denkmalpflege
Adresse: Obere Gasse 10
PLZ: 87600
Ort: Kaufbeuren
Aufgabenbereich: gesamte Heimatpflege

Dr. Claudia Ried

Kreisheimatpflegerin
Institution: Landratsamt Augsburg Kultur- und Heimatpflege
Adresse: Prinzregentenplatz 4
PLZ: 86150
Ort: Augsburg
Aufgabenbereich: Heimatpflege gesamt außer Archäologie

Robert Rodenwald

Kreisheimatpfleger
Adresse: Dr. Port-Straße 10
PLZ: 86153
Ort: Augsburg
Aufgabenbereich: Baudenkmalpflege im Lkr. Aichach-Friedberg

Alexandra Völter M.A.

Kreisheimatpflegerin
Institution: Landkreis Augsburg
Adresse: Leipziger Straße 34
PLZ: 86169
Ort: Augsburg
Aufgabenbereich: Achäologie und Bodendenkmalpflege
Wer sind die Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger?

Bayern hat ein flächendeckendes Netz von Heimatpflegerinnen und Heimatpflegern, die ihr Amt im öffentlichen Auftrag ausüben. In den Bezirken kümmern sich hauptamtliche Bezirksheimatpflegerinnen und Heimatpfleger bzw. Kulturreferate um die regionale Kultur. Die Landkreise, Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte bestellen – in der Regel ehrenamtlich tätige – Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger (für Stadt und Kreis), die wiederum vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege und von den Bezirksheimatpflegerinnen und Bezirksheimatpflegern unterstützt und beraten werden.

Über dieses durch Verordnung festgelegte System hinaus haben viele Gemeinden kulturell aktive Menschen zu Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger bestellt.

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Gesetzliche Grundlagen

Heimatpflege ist im Recht des Freistaats Bayern an mehreren Stellen ausdrücklich verankert. Die Details regelt die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinie über die Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten (Heimatpflegerichtlinie – HeiPflR).

Sie ordnet die Zuständigkeiten der Heimatpflege und stellt dar, wie die amtlich bestellten Kreis- und Stadtheimatpfleger in die planungs-, bau- und denkmalrechtlichen Verfahren einzubinden sind.

Hier geht es zur Gemeinsamen Bekanntmachung vom 3. Dezember 2020.