Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger

Heimatpfleger für

Landkreis Coburg (CO)

Christian Boseckert M.A.

Stadtheimatpfleger
Adresse: Oberer Bürglaß 20
PLZ: 96450
Ort: Coburg
Aufgabenbereich: Heimat- und Brauchtumspflege

Peter Jacobi

Kreisheimatpfleger
Adresse: Gothaer Straße 21
PLZ: 96487
Ort: Dörfles-Esbach
Aufgabenbereich: Musik und Sprache

Isolde Kalter

Kreisheimatpfleger
Adresse: Kemmater Str. 40
PLZ: 96465
Ort: Neustadt b. Coburg

Ingrid Ott

Kreisheimatpflegerin
Adresse: Lindenstraße 37
PLZ: 96472
Ort: Rödental
Aufgabenbereich: Brauch und Tradition

Dipl.-Ing. Reiner Wessels

Kreisheimatpfleger
Adresse: Bergstraße 2a
PLZ: 96269
Ort: Großheirath
Aufgabenbereich: Bau und Denkmalpflege
Wer sind die Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger?

Bayern hat ein flächendeckendes Netz von Heimatpflegerinnen und Heimatpflegern, die ihr Amt im öffentlichen Auftrag ausüben. In den Bezirken kümmern sich hauptamtliche Bezirksheimatpflegerinnen und Heimatpfleger bzw. Kulturreferate um die regionale Kultur. Die Landkreise, Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte bestellen – in der Regel ehrenamtlich tätige – Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger (für Stadt und Kreis), die wiederum vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege und von den Bezirksheimatpflegerinnen und Bezirksheimatpflegern unterstützt und beraten werden.

Über dieses durch Verordnung festgelegte System hinaus haben viele Gemeinden kulturell aktive Menschen zu Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger bestellt.

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Gesetzliche Grundlagen

Heimatpflege ist im Recht des Freistaats Bayern an mehreren Stellen ausdrücklich verankert. Die Details regelt die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinie über die Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten (Heimatpflegerichtlinie – HeiPflR).

Sie ordnet die Zuständigkeiten der Heimatpflege und stellt dar, wie die amtlich bestellten Kreis- und Stadtheimatpfleger in die planungs-, bau- und denkmalrechtlichen Verfahren einzubinden sind.

Hier geht es zur Gemeinsamen Bekanntmachung vom 3. Dezember 2020.