Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger

Heimatpfleger für

Landkreis Kronach (KC)

Hans Blinzler

Adresse: Schlossbergstraße 38
PLZ: 96365
Ort: Nordhalben
Aufgabenbereich: Mundartpflege, Laientheater, Regionalkultur, Flößerei

Bernd Graf

Kreisheimatpfleger
Institution: Landratsamt Kronach SG Kreisheimatpflege
Adresse: Güterstraße 18
PLZ: 96317
Ort: Kronach
Aufgabenbereich: Kreisheimatpflege-Leiter Leit-und Geschäftsstelle, Koordination, Projektleitung, Schriftenreihe

Dieter Lau

Kreisheimatpfleger
Adresse: Johannisthal Lerchenfeld 40
PLZ: 96328
Ort: Küps
Aufgabenbereich: Kulturlandschaftspflege, Geschichte des südl. u.mittleren Lkr., heimatkundl. Bildungsarbeit u. Wertevermittlung

Kreisheimatpfleger Christian Porzelt

Kreisheimatpfleger
Adresse: Andreas-Limmer-Straße 34
PLZ: 96317
Ort: Kronach
Aufgabenbereich: Erinnerungskultur, jüdisches Erbe, materielle Kultur, Museologie

Siegfried Scheidig

Kreisheimatpfleger
Adresse: Springelhof 19
PLZ: 96337
Ort: Ludwigsstadt-Lauenstein

Dr. Robert Wachter

Kreisheimatpfleger
Adresse: Ziegelanger 14
PLZ: 96317
Ort: Kronach
Aufgabenbereich: Denkmalpflege, Baukultur, Archivwesen, Regionalkultur
Wer sind die Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger?

Bayern hat ein flächendeckendes Netz von Heimatpflegerinnen und Heimatpflegern, die ihr Amt im öffentlichen Auftrag ausüben. In den Bezirken kümmern sich hauptamtliche Bezirksheimatpflegerinnen und Heimatpfleger bzw. Kulturreferate um die regionale Kultur. Die Landkreise, Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte bestellen – in der Regel ehrenamtlich tätige – Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger (für Stadt und Kreis), die wiederum vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege und von den Bezirksheimatpflegerinnen und Bezirksheimatpflegern unterstützt und beraten werden.

Über dieses durch Verordnung festgelegte System hinaus haben viele Gemeinden kulturell aktive Menschen zu Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger bestellt.

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Gesetzliche Grundlagen

Heimatpflege ist im Recht des Freistaats Bayern an mehreren Stellen ausdrücklich verankert. Die Details regelt die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinie über die Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten (Heimatpflegerichtlinie – HeiPflR).

Sie ordnet die Zuständigkeiten der Heimatpflege und stellt dar, wie die amtlich bestellten Kreis- und Stadtheimatpfleger in die planungs-, bau- und denkmalrechtlichen Verfahren einzubinden sind.

Hier geht es zur Gemeinsamen Bekanntmachung vom 3. Dezember 2020.