Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger

Heimatpfleger für

Landkreis Kulmbach (KU)

Uwe Franke

Kreisheimatpfleger
Adresse: Wernstein 30
PLZ: 95336
Ort: Mainleus
Aufgabenbereich: Baudenkmalpflege, Bodendenkmalpflege, Klein- und Flurdenkmäler, Museen

Siegfried Sesselmann

Kreisheimatpfleger
Adresse: Richard-Wagner-Straße 7
PLZ: 95346
Ort: Stadtsteinach
Aufgabenbereich: gesamte Heimatpflege im nördlichen Landkreis Kulmbach und zuständig für Brauchtum und Volksmusik im gesamten Landkreis

Harald Stark

Kreisheimatpfleger
Adresse: Festungsberg 27
PLZ: 95326
Ort: Kulmbach
Aufgabenbereich: gesamte Heimatpflege im südlichen Landkreis Kulmbach und Archivpflege im gesamten Landkreis Kulmbach
Wer sind die Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger?

Bayern hat ein flächendeckendes Netz von Heimatpflegerinnen und Heimatpflegern, die ihr Amt im öffentlichen Auftrag ausüben. In den Bezirken kümmern sich hauptamtliche Bezirksheimatpflegerinnen und Heimatpfleger bzw. Kulturreferate um die regionale Kultur. Die Landkreise, Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte bestellen – in der Regel ehrenamtlich tätige – Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger (für Stadt und Kreis), die wiederum vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege und von den Bezirksheimatpflegerinnen und Bezirksheimatpflegern unterstützt und beraten werden.

Über dieses durch Verordnung festgelegte System hinaus haben viele Gemeinden kulturell aktive Menschen zu Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger bestellt.

Hinweis: Ihre Anschrift hat sich geändert oder Sie sind noch nicht in unserer Online-Kartei erfasst? Bitte füllen Sie die Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet aus und senden diese an uns zurück!

Gesetzliche Grundlagen

Heimatpflege ist im Recht des Freistaats Bayern an mehreren Stellen ausdrücklich verankert. Die Details regelt die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinie über die Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten (Heimatpflegerichtlinie – HeiPflR).

Sie ordnet die Zuständigkeiten der Heimatpflege und stellt dar, wie die amtlich bestellten Kreis- und Stadtheimatpfleger in die planungs-, bau- und denkmalrechtlichen Verfahren einzubinden sind.

Hier geht es zur Gemeinsamen Bekanntmachung vom 3. Dezember 2020.