Pressemitteilung: Die „Verfassungsviertelstunde“ nimmt Form an

Dr. Olaf Heinrich, Ministerialdirigent Martin Wunsch und Dr. Rudolf Neumaier

Bayerischer Landesverein für Heimatpflege besucht Kultusministerium, um sich über weiteres Vorgehen auszutauschen

Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege wird sich weiterhin für das Vermitteln der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes in den Schulen engagieren. Bei einem Besuch im Staatsministerium für Unterricht und Kultus dankte der Landesvereins-Vorsitzende Dr. Olaf Heinrich dem Amtschef des Ministeriums, Ministerialdirigent Martin Wunsch, stellvertretend für die Staatsregierung, dass der Vorschlag der Heimatpfleger im Regierungsprogramm aufgegriffen wurde. „Die Verfassungsviertelstunde in den Schulen einzuführen, wird sich definitiv als wichtige pädagogische Maßnahme bei der Wertevermittlung erweisen“, sagte Heinrich nach dem Besuch im Kultusministerium. Die oberste bayerische Schulbehörde habe bei der Vorbereitung den richtigen Weg eingeschlagen.

Wunsch berichtete den Heimatpflegern, wie die Umsetzung vorbereitet wird, und bezeichnete ihre Idee eines Verfassungsimpulses als „große Chance“. Es gelte nun, dafür entsprechende Freiräume in allen Schularten zu entwickeln. Die Bereitschaft des Landesvereins, sich weiterhin mit Vorschlägen und praktischer Unterstützung beim Etablieren einer Verfassungszeit an den Schulen zu beteiligen, begrüßte der Amtschef und dankte dafür. Er kündigte an, dass die Umsetzung der Verfassungsviertelstunde bereits zum Schuljahr 2024/25 beginnen solle.

Das Kultusministerium versteht unsere Anregung genauso, wie wir sie gemeint haben: Der Verfassungsimpuls darf kein Unterricht sein, denn das hieße, dass erlerntes Wissen abgeprüft wird“, sagt Dr. Rudolf Neumaier, Geschäftsführer des Landesvereins für Heimatpflege. Es gehe aber keineswegs um abprüfbares Paragrafenwissen, sondern um die in Artikel 131 der Bayerischen Verfassung verankerten Bildungsziele. Dort heißt es unter anderem: „Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.“

Der Landesverein arbeitet an Konzepten, mit denen die Heimatpflege Schulen projektweise unterstützen kann, Inhalte der Verfassung an Kinder und Jugendliche zu vermitteln. Darüber hinaus begrüßt der Vorsitzende des Vereins, dass inzwischen auch andere Institutionen wie etwa Gewerkschaften die Idee des Verfassungsimpulses aufgreifen, indem sie beispielsweise Verfassungsviertelstunden auch in Betrieben fordern. „Es ist zweifelsohne wünschenswert, dass alle Bevölkerungsgruppen für unsere gemeinsamen Grundlagen sensibilisiert werden, die in der Verfassung unseres Freistaates und im Grundgesetz verankert sind“, sagt Olaf Heinrich.

 

Kontakt

Dr. Rudolf Neumaier
Geschäftsführer

Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.
Geschäftsstelle
Ludwigstr. 23 Rgb.
D-80539 München
Tel.       +49 (0)89 286629-0
Fax       +49 (0)89 286629-28

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