Pressemitteilung: Windkraftstandorte müssen wohl überlegt sein

Landesverein für Heimatpflege setzt sich für die umsichtige Planung von Windkraftstandorten ein

Der Landesverein lehnt eine Streichung des Grundsatzes „Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke sollen insbesondere nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden“ aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP-E) entschieden ab. „Das Problem ist, dass diese Täler und Geländerücken schwer zu definieren sind. Wenn wir sie aber pauschal herausnehmen, verlieren wir ein wichtiges Werkzeug der Landschaftsplanung“, sagt Ursula Eberhard, Leiterin des Fachbereichs Landschaft des Landesvereins.

Die Kulturlandschaften Bayerns mit ihren Denkmälern und Gesamtanlagen sind nicht nur kulturhistorisch bedeutsam, sondern oft zentrale Ankerpunkte des Heimatgefühls. Ihr Anblick ist heute noch vielerorts weitgehend ungestört und soll daher möglichst frei von Windenergieanlagen und Freileitungen sein können.

Eine Entwicklung der Siedlungs- und Energiestrukturen Bayerns kann nur erfolgreich sein, wenn die Regionalplanung, die Landschaftsplanung und das LEP den lokalen Bedürfnissen angepasst werden und mit den Entwicklungskonzepten der Kommunen in Einklang stehen“, sagt Dr. Olaf Heinrich, Vorsitzender des Landesvereins.

Standorte für Windkraftanlagen und Freileitungen brauchen übergeordnete Konzepte und Planungen. Solche Entscheidungen dürfen nicht nur auf der Gemeindeebene gefällt werden, da tiefgreifende Landschaftsveränderungen nicht nur einzelne Orten betreffen, sondern den Gesamteindruck ganzer Landstriche dramatisch verändern können.

Natürlich müssen vor der Genehmigung die Standorte auf Umweltverträglichkeit und Natur- und Artenschutz geprüft werden. Genauso wichtig ist aber auch, dass die Belange der Denkmalpflege, der Kulturlandschaft und des Tourismus berücksichtigt werden. „Auch die Öffentlichkeit muss so früh wie möglich in die Planungsprozesse eingebunden werden. Wichtig ist, dass mit allen Beteiligten rechtzeitig gesprochen wird, denn nur so können vernünftige Standorte gefunden und entwickelt werden“, meint Heinrich.

Zuständige Planungsbehörden müssen die Flächen, die bisher für Windenergieanlagen ausgewiesen wurden, anhand neuester Fachkenntnisse überprüfen und aktualisieren. „Statt eines großen Flickenteppichs im ganzen Land wäre es effektiver, bereits bestehende Standorte zu überprüfen und eventuell mit mehr und höheren Windrändern auszurüsten. So kann im Endeffekt die Belastung der Kulturlandschaften auf ein Minimum gehalten werden“, sagt Ursula Eberhard.

Der Landesverein hat sich mit seinem „Positionspapier zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern“ und der „Schönberger Erklärung zur Innen- und Außenentwicklung“ dafür ausgesprochen, die Energiewende tatkräftig anzugehen. Dabei muss aber mit Bedacht agiert und gemeinschaftlich geplant werden, damit die einzigartigen Kulturlandschaften Bayerns weiterhin als solche erkennbar bleiben.

 

Ansprechpartner:

Dr. Daniela Sandner

+49 (0)89 286629-24

daniela.sandner@heimat-bayern.de

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