Aus Schlesien, Sammlung August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874). Von Walther Hensel (1887-1956) durch Strophenkürzung in die Liedpflege eingebracht. Das Treten auf den Fuß ist ein alter deutscher Rechtsbrauch. Man gibt der/dem Liebsten zu erkennen, dass man ihn besitzen will. Noch im 19. Jahrhundert war es im Lechrain der Brauch, dass sich frisch vermählte Paare gegenseitig auf die Füße traten. Man verband damit die Vorstellung, dass der zuerst getretene Partner zeitlebens unter dem Pantoffel zu stehen habe.
Tagebuch eines Heimatpflegers
Gerade überschlagen sich bei uns die Ereignisse. Der Landesverein spielt in einem Kinofilm mit! Unsere Wanderausstellung „Land schafft Klang“ ist an einem besonderen Ort angekommen. Und wir treffen einen Arzt und einen Trommler, die sich unbedingt kennenlernen müssen.