Aus Schlesien, Sammlung August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874). Von Walther Hensel (1887-1956) durch Strophenkürzung in die Liedpflege eingebracht. Das Treten auf den Fuß ist ein alter deutscher Rechtsbrauch. Man gibt der/dem Liebsten zu erkennen, dass man ihn besitzen will. Noch im 19. Jahrhundert war es im Lechrain der Brauch, dass sich frisch vermählte Paare gegenseitig auf die Füße traten. Man verband damit die Vorstellung, dass der zuerst getretene Partner zeitlebens unter dem Pantoffel zu stehen habe.

Pressemitteilung: „Mit Schwung!“ bringt Volkstanz und Volksmusik ins Klassenzimmer
Mit dem Projekt „Mit Schwung!“ stellt der Bayerische Landesverein für Heimatpflege ein umfangreiches kostenloses Angebot für den Musik- und Sportunterricht sowie für Tanzgruppen und Musikensembles zur Verfügung.


