Wem gehört Volksmusik? Von Günter Dippold 

Eine Antwort setzt die Klärung anderer Fragen voraus: Was ist überhaupt das Wesen von Volksmusik? Und wer hat sie geschaffen? Daraus ergibt sich eine Lösung für die Ausgangsfrage – fernab völkischen Ungeistes. 

Von Günter Dippold 

Die Frage, wem die Volksmusik gehöre, ist nicht neu. Schon 1981 hat sie beim vierten vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege ausgerichteten Seminar für Volksmusikforschung und -pflege der langjährige Volksmusikberater Kurt Becher (1914–1996) gestellt. Er beantwortete sie so: „Die Frage ,Wem gehört die Volksmusik?‘ läßt immer nur eine Antwort zu: Dem Volk natürlich! Seien wir glücklich darüber, daß wir einen Grundbestand an Liedern, an Instrumentalmusik, an Tänzen besitzen, der wirklich Gemeingut ist, nicht weniger als die Luft, die wir atmen, das Wasser, das wir trinken, die Sprache, die wir gemeinsam sprechen. Lassen wir uns dieses Gemeingut nicht von schlauen Betrügern rauben“.1

Becher ging es in seinem kurzen Impuls um ein vielventiliertes, meist leidiges Thema, die Frage nämlich, ob ein zur Aufführung gebrachtes Werk GEMA-pflichtig sei. Ihn trieb also die Frage um, wer ideelle und – daraus resultierend – materielle Ansprüche auf Volksmusik habe. Recht unvermittelt kommt Becher dann zu einem anderen Gegenstand: „Leider ist es uns bis heute nicht gelungen, den Mißbrauch des Wortes ,Volksmusik‘ zu verhindern, das auf Schallplatten und Cassetten, in der Presse, bei Veranstaltungen und bei Sendungen der Medien oft für üble Machwerke herhalten muß, die nicht das geringste mit Volksmusik zu tun haben“. 

Tanzlinde in Peesten (Landkreis Kulmbach) mit Kirchweihmusikanten. Bleistiftskizze von Carl August Lebschée, um 1850 

(Staatsbibliothek Bamberg, Repro: Gerald Raab) 

Wenn man den kurzen Text Bechers wider den Strich bürstet, ergeben sich zwei einander widersprechende Antworten. Erstens: Die Volksmusik gehört allen („dem Volk“), weil jeder sie unentgeltlich nutzen können soll. Zweitens: Was Volksmusik ist, hat nicht das unkundige Volk zu entscheiden, denn – so Becher wieder wörtlich – „nicht wenige gutgläubige Menschen“ fallen auf den „Etikettenschwindel“ herein. Volksmusik gehört, so könnte man zuspitzend folgern, den Volksmusikpflegern, denn nur sie können echte von falscher Volksmusik scheiden. 

Die Volksmusikforschung hat sich in den letzten vier Jahrzehnten erheblich fortentwickelt. Sie hat sich befruchten lassen durch die Ethnomusikologie, und die Volksmusikpraxis hat ihren Horizont gehörig erweitert. Bei vielen Musikanten sind die engen und starren Grenzen, die eine institutionalisierte Volksmusikpflege das 20. Jahrhundert hindurch zu ziehen versucht hat, längst gesprengt. Gewiss ist der Ärger über die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, nach wie vor groß, oft aus nachvollziehbaren Gründen – angesichts fehlender regionaler oder wenigstens menschlicher Ansprechpartner und aufgrund rechtlich bisweilen fragwürdigen Gebarens. Gleichwohl würden die heutigen Nachfolger Bechers fraglos differenziertere Antworten geben. 

Denn seine Aussage war nicht nur zu kurz gesprungen, sie war schlicht falsch. Wenn Volksmusik „dem Volk“ gehört, gehört dann auch ein Volkswagen, der am Straßenrand parkt, dem Volk? Faltet ein Zitronenfalter Zitronen? Angenommen, die Antwort wäre doch richtig – wer ist dann dieses ominöse Volk? Gehört, was in Bayern musikalisch existiert, dem bayerischen Volk? Gehört einem Franken der alpine Jodler? 

 

„Gruß von der Kirchweih“: Ansichtskarte
eines Coburger Verlags, versandt 1898.

(Forschungsstelle für fränkische Volksmusik, Uffenheim)

Was ist Volksmusik überhaupt? 

Das Wort „Volksmusik“ erscheint im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts, im Zeitalter der Aufklärung.2 1770 sprach der russische Staatsrat Jakob von Stählin (1709–1785), ein gebürtiger Schwabe, in seinen „Nachrichten von der Musik in Rußland“ von „Volks-Musik“,3 alternativ auch von „allgemeine[r] Rußische[r] Lands-Musik des gemeinen Volks in Dörfern, Flecken und Städten“. Im Grunde gebe es nur eine „einzige Melodie“ im Land, so Stählin, wenn auch in „unzäliche[n] Aenderungen“, und jene Melodie sei zugleich „dem Lande eigen“, unterscheide es also von den Nachbarstaaten.4 

Der Begriff der Volksmusik bürgerte sich rasch ein. Der Göttinger Organist und Musikwissenschaftler Johann Nikolaus Forkel (1749–1818), in Meeder bei Coburg geboren, nutzte ihn in seiner „Allgemeinen Geschichte der Musik“, erschienen 1788. In seinen Betrachtungen zum klassischen Altertum konstatierte er: „Die Musik der Griechen war […] eigentlich eine Volksmusik, die nie durch ihre Vortreflichkeit Vergnügen und Nutzen wirkte, sondern durch die allgemeine Theilnahme daran, und durch die Faßlichkeit für jederman.“ Eine künstlerische Weiterentwicklung habe die Musik – anders als Malerei, Bildhauerei, Poesie – im antiken Griechenland nie erfahren. „Die Musik blieb meistens eine bloße Volksmusik“.5

Melodie der Arie „Der Vogelfänger bin ich ja“ in der Notenhandschrift des Heinrich Nicol Philipp (1769–1840) aus Seibis (heute Saale-Orla-Kreis, Thüringen) 

(Internationale Musikbegegnungsstätte Haus Marteau, Lichtenberg) 

Volksmusik war für Forkel also die Musik, die – wie er wörtlich schrieb – „sehr einfach“ war, die auf einer unteren Stufe der Kunstfertigkeit stand und die eben dadurch die „allgemeine Theilnahme“ ermöglichte und „Faßlichkeit“ besaß, die – mit heutigen Worten – eingängig war und auch Ungeübten das Mitmachen erlaubte. Volksmusik bildete mithin für Forkel den Gegensatz zu echter Kunstmusik, geschaffen von ausgebildeten Komponisten und dargeboten von geschulten Musikern. 

Sah Forkel nur den Weg vom Einfachen, Schlichten hin zum Kunstvollen, so gab es Zeitgenossen, die ebenso die umgekehrte Richtung wahrzunehmen schienen. Der Schauspieler und Theaterleiter Christoph Ludwig Seipp (1747–1793) bemerkte 1785 in einer Reisebeschreibung: „In Ungarn ist die Zigeunermusik die Volksmusik. […] Zur Zeit der Reduten beobachten sie in der Ferne die neuen Tänze und spielen sie nach. Die schönsten Arien und Singspielen und Ballets verbreiten sie unter dem Volk.“6  Demnach hörten Musikanten die Musik, die bei den Tänzen der Eliten erklang, und übernahmen sie in ihr Repertoire. 

Seipp zeichnet letztlich das Bild des „gesunkenen Kulturguts“7, wie man in der Volkskunde des 20. Jahrhunderts gesagt hätte. Dass es den beschriebenen Vorgang hin und wieder gab, und zwar nicht nur in Ungarn, dies belegt beispielhaft eine Notenhandschrift aus Seibis am Südhang des Thüringer Walds, angelegt 1784 und fortgeführt wohl bis 1833: Sie enthält eine Melodie aus Mozarts „Zauberflöte“.8 

Volksmusik – oder das Konstrukt von Volksmusik – gewann an Wertschätzung im frühen 19. Jahrhundert. Sie wurde als die für einen Raum typische Musik gesehen, die Veränderungen nicht unterworfen war. Man kann durchaus eine Parallele zum Phänomen der Tracht sehen, die ebenfalls um diese Zeit „entdeckt“ wurde, herausgehoben beispielsweise durch die Teilnahme von 35 entsprechend gewandeten Paaren an der bayerischen Kronprinzenhochzeit von 1842,9 immer wieder festgehalten durch eine Vielzahl grafischer Darstellungen.10 Tracht – im Sinn einer überzeitlichen, in einem bestimmten Landstrich geradezu uniformartig getragenen Kleidung – war nicht, sie wurde gemacht, und dies nicht nur in Bayern. 

„D’ Altmühlthaler“: Das Ensemble war vor dem ersten Weltkrieg aktiv und firmierte auch als „Familie Bittl“. Woher genau die Menschen stammten, ist heute nicht bekannt. Postkarte von 1910.

(Forschungsstelle für fränkische Volksmusik)

Der Thüringer Schriftsteller Ludwig Storch (1803–1881) sah 1858 in den Hummelbauern, Bewohner einiger Dörfer westlich von Bayreuth, ein „hartköpfiges, wildes Völkchen, das sich ganz abschloß und auf sich selbst zurückzog, nur untereinander heirathete, nie den Mistelgau verließ und mit störrischer Zähheit an Kleidung, Sitte und Gebrauch der Väter festhielt“.11 Ähnlich betrachtete man die Musik: einfach, altväterisch, seit unvordenklichen Zeiten gleichgeblieben. Diese in der Aufklärungszeit entwickelten, im Biedermeier verfestigten Ideen erlebten ihre Blüte durch die Heimatschutzbewegung des frühen 20. Jahrhunderts. Deren Protagonisten nahmen eine modernitätsfeindliche Haltung ein und verklärten das Alte. Sie verdammten, was sie für Moden hielten, und propagierten, was sie für überzeitlich und für „bodenständig“ erklärten. Ihr Feindbild waren Fabriken, sie forderten dagegen eine Stärkung des Handwerks. Sie lehnten die Eisenbahn und den Tourismus ab, die Arbeiterbewegung und die Flurbereinigung. Was sie wollten, fanden sie vor allem da, wo das „Verderbliche“ der Großstadt scheinbar noch nicht gewirkt hatte, nämlich im ländlichen Raum. Diese Bewegung fügte den alten Ideen von Volksmusik ein Element hinzu. Wer sich einst zur Volksmusik geäußert hatte, der hatte nicht nach den in der Regel anonymen Urhebern des Liedes oder des Instrumentalstücks gefragt; sie schienen ohnedies nicht mehr ermittelbar. Nun galt das Volk als solches als Schöpfer der Volksmusik. Carl Voretzsch (1867–1947), Professor für romanische Philologie in Tübingen, erklärte 1894 sehr bestimmt, „eigentliche, echte Volkslieder“ seien nur diejenigen, „die nicht nur im Volke gesungen werden, sondern auch im Volke selbst entstanden sind“.12 

Hindelanger Sing- und Musiziergruppe, Bild etwa 1958.

(Beratungsstelle für Volksmusik des Bezirks Schwaben)

Die Idee vom Volk als Schöpfer 

Es begegnet uns in der Folge immer häufiger das Konstrukt von Volkskunst. Gemeint war eine diffuse – oder besser: ominöse – schöpferische Kraft, die dem Volk innewohne und die es zu pflegen und wiederzuentdecken gelte. In den Großstädten finde man sie gar nicht mehr, wie der Berliner Dichter Ernst Schur (1876–1912) im Jahr 1909 sagte: „Es gibt eben nur das Eine oder das Andere: Volkskunst auf dem Lande oder Kulturkunst in der Stadt.“13 Solche Konstrukte hielten sich lange. Noch 1952 beklagte der Leiter der Musikabteilung im BR-Studio Nürnberg, der Musikwissenschaftler Willy Spilling (1909–1965), echte Volksmusik lebe „in Franken nur noch in kümmerlichen Restbeständen. Der Moloch der Verstädterung konnte ihr hier schneller den Lebensboden entziehen als in anderen Teilen Bayerns.“14 

Manchen deutschen „Stämmen“ schrieb man um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert eine stärkere schöpferische Begabung zu als anderen. Der Priester Georg Grupp (1861–1922), Leiter der Wallerstein’schen Sammlungen, etwa meinte: „In der Volkspoesie und Volksmusik ist der Altbayer heute noch erfindungsreich und schöpferisch, wie kein anderer deutscher Bauer.“ Grupp schrieb dies römischen Kultureinflüssen auf bayerischem Boden zu, sah die Wurzeln also in der Antike.15 

Als 1912 der „Bayerische Verein für Volkskunst und Volkskunde“, Vorläufer unseres Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege, zehn Jahre alt wurde, hielt ein Mitgründer, der Architekt Gabriel von Seidl (1848–1913), eine Festrede, in der er ausführte: „Es ist etwas Merkwürdiges um das Wesen des Volkstums! So geheimnisvoll und doch so offen, und jeder besitzt es, fast ohne es zu wissen. Aus tausendjährigen Erfahrungen heraus hat es sich das geschaffen und bewahrt, was für alle Zeiten taugt und für alle Stände. Schrift und Sage, Handwerk und Kunst durchdringt es; es hat sich seine eigene Sprache geschaffen, seinen Dialekt und seine eigenen Lieder, es hat seine besondere Tracht erfunden und seine eigenartige Bauweise. – Und das alles gehört ihm und jedem Stamme allein. Ein jeder Stamm liebt seine Schätze und fühlt sich am wohlsten in deren Genuß.“16 

Kapelle Klein-Peindl mit zwei Akkordeons. Bild 1950er Jahre

(Angela Schlamp)

Aus solchem Gedankenwust heraus, der fortdauerte und fortwirkte, ist das eingangs zitierte Wort Bechers zu verstehen: Wenn das Volk der Schöpfer war, dann war der Schluss naheliegend, ja geradezu zwingend, dass die Musik und andere kulturelle Schöpfungen auch diesem Volk gehörten. Das Geraune von Volkskunst und Volkstum, von Volkstracht, Volkssitte oder Volksmusik bildete letztlich den Mutterboden für völkisches Denken. Denn wenn die kulturellen Ausdrucksformen einheitlich waren, dann mussten sie doch von einem homogenen Volk geschaffen sein. Aber die Zeiten hatten sich geändert, die einstige Einheitlichkeit schien in Gefahr. Die völkischen Kräfte wollten „ihr“ Volk von Fremdem reinigen – von Menschen, die vermeintlich nicht dazugehörten, und von Einflüssen, die ihnen schädlich schienen. Was nicht dem Volk zuzuordnen war, das bestimmten sie. Obwohl dieser Ungeist Deutschland und die Welt in eine Katastrophe geführt hat, wirkte die Vorstellung von „Volkstum“ nach 1945 ungebrochen weiter. Beispielhaft sei Prof. Dr. Max Böhm (1889–1965) aus Oberwaiz bei Bayreuth genannt, der an der Lehrerbildungsanstalt Pasing und später an der Musikhochschule München lehrte und eine wichtige Rolle im Landesverein wie im Institut für Volkskunde spielte.17 Im Bayerischen Jahrbuch für Volkskunde schrieb er 1950 einen Aufsatz mit dem Titel „Volkstum – Volksmusik – Kunstmusik“. Darin schied er zwischen niederer Kunst, Volksmusik und höherer Kunst, Kunstmusik, ohne mit „hoch“ und „niedrig“ eine Wertung zu verbinden: „Die niedere Kunst […] wächst direkt aus den im Volkstum lebenden Kräften, beachtet Umwelteinflüsse kaum, ist eigenständig und sich selbst genügend, eigenwillig und wurzelecht – die höhere lehnt sich zunächst an das primitive Kunstdenken an, verfeinert dieses allgemach mehr und mehr und nimmt Umwelteinflüsse in größerem oder geringerem Maße auf“.18 An junge Musikschaffende appellierte er: „Laßt euch nicht blenden und locken vom betörenden Klang der Exotik, sondern hört auf den Klang eurer Heimat, eures Landes, eurer Seele! Verliert eure Kräfte nicht in eitler Nachahmungssucht, sondern schreibt eine arteigene und empfundene Musik aus eurem Herzen!“19 
Böhm war eine Stimme unter allzu vielen, die gegen Modernes und Fremdes anschrien. Sie verdammten die „importierte Massenware“20, sie wetterten gegen vermeintlich seichte Schlager und gegen volkstümliche Musik jeglicher Couleur. Ihr Bestreben war es, die wahre Volksmusik, das echte Volkstum abzuschotten, es „rein“ zu halten und so zu schützen. Die Volksmusikforschung bzw. die Ethnomusikologie hat in den letzten Jahrzehnten das Unhaltbare solcher Enge in den Köpfen und Herzen aufgezeigt. Dabei hätte es für die Erkenntnis, dass es Neuerungen und Einflüsse von außen von jeher gab, ein flüchtiger Blick zurück genügt. Man hätte erkennen können, dass Spieltechniken und Verwendung bei althergebrachten Instrumenten sich geändert haben. So wird die Zither heute anders gespielt als vor 200 Jahren; sie avancierte erst, nachdem sie buchstäblich hoffähig geworden war, zum alpenländischen Instrument schlechthin, und ihr Einsatz verbreitete sich räumlich bis nach Franken und darüber hinaus.21 Man hätte sehen können, dass neuartige Instrumente hinzugekommen sind: Die Konzertina wurde um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Sachsen und Großbritannien erfunden; heute ist sie von keinem fränkischen Volksmusikfest mehr wegzudenken.22 Die Betrachtung erfolgreicher regionaler Kapellen vom frühen 20. Jahrhundert bis in die 1950er Jahre und darüber hinaus hätte gezeigt: Sie spielten althergebrachte Stücke – die auch irgendwann neu waren – ebenso wie moderne Schlager, kurz: sie spielten, was eben gefragt war.23 Solche Perspektiven in die jüngere Vergangenheit hätten schon verdeutlichen können, dass es Kultur ohne Veränderung nicht gibt, und dies gilt gerade für die Musik. 

Was ist wirklich Volksmusik? 

Wenn Konstrukte vom Ursprung im Volk und von Unveränderlichkeit einer historischen Sicht nicht standhalten, was ist dann Volksmusik? 

Sind vielleicht die von Forkel vor mehr als zwei Jahrhunderten benannten Merkmale von Volksmusik deren wahre Kennzeichen: „allgemeine Theilnahme“ und „Faßlichkeit“? Womöglich hatte die „Allgemeine Wiener Musik-Zeitung“ recht, in der 1841 zu lesen stand: „Volksmusik ist jene Musik, die der gemeine Mann gleich nach einmaligem Anhören […] nachbrummt.“24  

Wahrscheinlich kommt dies einem realistischen und zeitgemäßen Verständnis von Volksmusik näher als viel, was – jedenfalls bis vor ein paar Jahrzehnten – geschrieben und gesagt wurde. Wenn wir Volksmusik so verstehen, wie zuletzt gesagt, dann gehört zu ihr selbstverständlich auch der Schlager der letzten hundert Jahre. Wenn Stücke gespielt werden, die einem von Jugend an im Ohr sind, in ganz individueller Darbietung, dann wird, zumal am späteren Abend, einfach mitgesungen – und zwar ohne nötigende Aufforderung ans Publikum. Dann bewegen sich die Zuhörer zur Musik ohne animateurhaftes Gehabe von Musikanten. Die Musik wird verstanden, auch ohne selbstdarstellerische Moderation. 

Man gelangt auf dem eingeschlagenen Weg zu einer Definition: Volksmusik ist jede Musik, die ihre Zuhörer aus der Lethargie des bloßen Konsums herausreißt und sie zum Tun bewegt – zum Mitsingen, zum Tanzen oder was auch immer. Das gelingt manch populärer Musik des 20. oder 21. Jahrhunderts, wie trivial sie bisweilen auch sei, vielleicht noch besser als beschaulichen Liedern oder Stücken, wie sie ein Kiem Pauli (1882–1960) im alpenländischen Bayern25 oder ein Christian Nützel (1881–1942) in Oberfranken26 aufgezeichnet hat. 

Keinesfalls geht es darum, das große Verdienst solcher Persönlichkeiten auch nur im Geringsten zu schmälern, im Gegenteil. Traditionsreiche regionale Musik ist ohne Wenn und Aber erforschens- und pflegenswert. Sie stellt eine kulturelle Ressource dar, die es zu bewahren gilt. Am besten pflegt man sie, indem man sie aufführt. Hierfür stehen wahrscheinlich alle, die in der Heimatpflege arbeiten, ob haupt- oder ehrenamtlich. Die Frage ist bloß, wie wir solche Musik nennen. Trifft „Volksmusik“ als Begriff wirklich den Kern der Sache und unseres Anliegens? 

 

Volksmusik und kulturelle Aneignung 

Musik empfängt von außen, und sie gibt nach außen. Die Idee räumlicher Abgeschlossenheit geht am Wesen jeglicher Kultur vorbei. Musik inspiriert, man kann sie kopieren, weiterentwickeln, parodieren, persiflieren. 

Es irrt, wer meint, eine kulturelle Errungenschaft gehöre nur einem Volk, einem „Stamm“ oder einer Region. Solcher Irrglaube ist gefährlich. 

„Oberlandler-Kapelle M. Schuhmann“ aus Nürnberg, 1920  (Forschungsstelle für fränkische Volksmusik, Uffenheim) 

1935 erließen die Reichstheater- und die Reichsmusikkammer auf Betreiben des bayerischen Wirtschaftsministeriums die „Anordnung zur Bekämpfung kulturschädlicher Entstellung bayerischer Volksbräuche und Sitten“.27 Worum es dabei ging, erläutert ein Tätigkeitsbericht der bayerischen Regierung, der zwei Jahre später erschien. „In den verschiedensten Teilen des Reiches und auch im Auslande wurde von Bayernkapellen, Oberländlerkapellen, Tanzgruppen und Einzelpersonen, die meist nicht einmal Bayern waren, ein völlig falsches Bild bayerischer Kultur, bayerischer Sitten und Gebräuche vermittelt; maßlose Übertreibung, Verzerrung und Verhöhnung versuchten Echtheit vorzutäuschen. Um dieser Unsitte entgegenzutreten, erließen die Reichsmusikkammer und die Reichstheaterkammer […] eine Anordnung, die die Darbietung bayerischer Volksmusik und bayerischer Volkstänze und besonders das Tragen der bayerischen Volkstracht von einer besonderen Zulassungsurkunde abhängig macht.“28 

Die Prüfung oblag einer beim Wirtschafts-, bezeichnenderweise nicht beim Kultusministerium angesiedelten Kommission, in der der Psychologe und Volksmusikforscher Prof. Dr. Kurt Huber (1893–1943) ein wesentliches Wort mitsprach. Ohne Zweifel verdient Huber als Stimme des Anstands in unanständiger Zeit und als Opfer des NS-Terrors unseren Respekt, in seinen fachlichen Äußerungen freilich erwies er sich durchaus als völkisch geprägt.29 

Allein das Beispiel von 1935, das heute schier lächerlich wirkt, zeigt die Fragwürdigkeit, Musik einer bestimmten Gruppe oder einem bestimmten Raum vorzubehalten oder die Darbietung auf ausgewählte Personen zu begrenzen. 

 

Geschwister Boxler aus Sonthofen, auch genannt „Boxler-Föhla“. „Föhla“ sind im Allgäu „Mädchen“.

Die Boxlers haben in verschiedenen Besetzungen musiziert. Manchmal haben sie auch in der Stubenmusik der Eltern mitgewirkt. Bild um 1970.

(Beratungsstelle für Volksmusik des Bezirks Schwaben)

 Wem gehört nun Volksmusik? 

Volksmusik gehört nicht dem Volk, denn das Volk in seiner Gesamtheit hat sie nicht geschaffen. Sie gehört ihrem Urheber, wenn er denn ermittelbar ist. Dieser hat zu Lebzeiten und seine Erben haben noch sieben Jahrzehnte nach seinem Tod gesetzlich verbriefte Rechte. Man darf diese Bestimmung kritisch sehen wie jedes andere Gesetz, und man mag mit der Art und Weise, wie Rechte durchgesetzt werden, mit guten Gründen nicht einverstanden sein. Gleichwohl ermöglicht nur die Nutzung von Urheberrechten freie künstlerische Existenzen. Nicht jeder Musiker kann Beamter oder Weltstar sein, und trotzdem muss er leben können von seiner Kunst. 

Von urheberrechtlichen Bestimmungen aber abgesehen sollte gelten: Das Gerede von Volk ist nicht zeitgemäß; dies war es nie. Menschliches Kulturgut gehört der Menschheit, nicht einem einzelnen „Volk“. 

Erkennt man dies an, dann muss man das Gerede von kultureller Aneignung ablehnen. Letzten Endes verbirgt sich dahinter kaum etwas Anderes, als was die braunen Kammern 1935 anordneten: Nur Bayern dürfen bayerische Musik aufführen. Was für eine Anmaßung! 

Zu Recht hat der Journalist und Islamwissenschaftler Fabian Köhler 2017 im Deutschlandfunk bemerkt, es seien „oft erst die Kritiker einer vermeintlichen ,Cultural Appropriaton‘, die kulturellen Allerweltspraktiken durch aktivistische Aneignung den Status eines exotischen schützenswerten Kulturguts verleihen […]. Auch das Kulturverständnis der Kritiker ist das Produkt von Klischees.“30 

Selbstverständlich sollen Übernahmen nicht andere Menschen verletzen. Das heißt: Sie dürfen nicht in kolonialistischer Weise ausbeuterisch sein. Ebenso wenig dürfen sie einen Urheber berauben. Von solchen Einschränkungen abgesehen gilt aber: Eignet jemand sich Kulturgut anderer Regionen oder Ethnien an, dann tut er das, was Kultur ausmacht. Kultur lebt nämlich von Austausch; Kultur braucht Aneignung und Weitergabe. Unter diesen Vorzeichen gehört Musik – Volksmusik oder jede andere – wahrhaft der Menschheit. 

 

Anmerkungen: 

Der Aufsatz entspricht im Wesentlichen dem Vortrag, der zur Eröffnung des gleichnamigen 26. Seminars für Volksmusikforschung und -pflege am 20. Februar 2026 in Bamberg gehalten wurde. Auf einen umfangreichen Apparat wird verzichtet, lediglich die Zitate sind nachgewiesen und die wichtigste Literatur wird genannt. 

 

1 Becher, Kurt: Wem gehört die Volksmusik? In: Volksmusikforschung und -pflege in Bayern. Viertes Seminar. Neue Forschungsergebnisse und neue Pflegeansätze am Beispiel Oberpfalz, München 1987, S. 124 f., hier S. 124 (hier auch die folgenden Zitate). – Zum Verfasser vgl. Sepp, Erich: Der Bayerische Dreiklang. Die Volksmusikpflege nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Heimat erleben – bewahren – neu schaffen. Kultur als Erbe und Auftrag. 100 Jahre Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e. V. München 2002, S. 171–218, hier S. 196–206, 217, Anm. 57. 

2 Hierzu auch Greiser, Merle: „Volksmusik ist …“. Narrative der Unbestimmtheit am Beispiel von „Volksmusik“ in der Region Franken (Veröffentlichungen der Forschungsstelle für Fränkische Volksmusik, 74), Uffenheim 2018, S. 13 f., die allerdings zwischen den Begriffen „Volksmusik“ und „Volkslied“ nicht scheidet. 

3 Von Stählin, Jakob: Nachrichten von der Musik in Rußland. In: Johann Joseph Haigold [= August Ludwig von Schlözer]: Beylagen zum Neuveränderten Rußland. Teil 2. Riga/Leipzig 1770, S. 37–192, hier S. 65. 

4 Von Stählin (wie Anm. 3), S. 61. 

5 Forkel, Johann Nicolaus: Allgemeine Geschichte der Musik. Bd. 1. Leipzig 1788, S. 441. 

6 Lehmann, Johann [= Christoph Ludwig Seipp]: Reise von Preßburg nach Hermannstadt in Siebenbürgen. Dinkelsbühl/Leipzig 1785, S. 75f. 

7 Schmook, Reinhard: „Gesunkenes Kulturgut – primitive Gemeinschaft“. Der Germanist Hans Naumann (1886–1951) in seiner Bedeutung für die Volkskunde (Beiträge zur Volkskunde und Kulturanalyse, 7). Wien 1993. 

8 Wirz, Ulrich: Heinrich Nicol Philipp (1769–1840) aus Seibis und seine Notenhandschrift. Ein Beitrag zur musikalischen Volkskunde des fränkisch-thüringischen Raumes. In: Alzheimer, Heidrun, Imhof, Michael, Wirz, Ulrich (Hg.): Religion – Kultur – Geschichte. Beiträge zur historischen Kulturforschung vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Festschrift für Klaus Guth zum 80. Geburtstag. Petersberg 2015, S. 486–495, hier S. 488f. 

9 Griebel, Armin: Tracht und Folklorismus in Franken. Amtliche Berichte und Aktivitäten zwischen 1828 und 1914 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte 48). Würzburg 1991, S. 15–54; Weid, Inge: Kleidung und Tracht in der Oberpfalz. Identitätsbildung und Folklorismus einer Region im 19. Jahrhundert (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte, 99). Würzburg 2007, S. 195–239. 

10 Beispielsweise Jauernig, Birgit: Trachtengraphiken aus Südthüringen. Zum Kleidungsverhalten im fränkisch-thüringischen Raum im 19. Jahrhundert (Ahorner Beiträge, 4). Ahorn 2004; Weid (wie Anm. 9), S. 300–331. 

11 Storch, Ludwig: Land und Leute. Nr. 11. Die Mistelgauer, vulgo Hummeln, in Oberfranken. In: Die Gartenlaube 1858, S. 260–263, 308–312, hier S. 261. – Zur Tracht dieses Raums auch Bauriedel, Ingrid und Rüdiger : Die Tracht der Hummelbauern (Schriften zur Heimatpflege in Oberfranken I, 6). Bayreuth 2009. 

12 Voretzsch, Carl: Vom deutschen Volkslied. Eine Studie. In: Preußische Jahrbücher 77 (1894), S. 193–222, hier S. 194. – Zu ähnlichen Aussagen und Widersprüchen hierzu Greiser (wie Anm. 2), S. 14f. 

13 Schur, Ernst: Der Arbeiter und die Kunst. Zur Arbeiter-Kunstausstellung. In: Die Gegenwart 38, Bd. 76 (1909), S. 964–966, hier S. 965 

14 Spilling, Willy: Zur Situation der fränkischen Volksmusik. In: Der Frankenbund. Bundesbriefe 4 (1952), Nr. 4, S. 10–13, hier S. 10. 

15 Grupp, Georg: Süddeutschland. Eine vergleichende Studie. In: Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland 126 (1900), S. 18–24, 77–87, hier S. 79. 

16 Von Seidl, Gabriel: Unsere Heimat. In: Bayerischer Heimatschutz 10 (1912), S. 80–82, hier S. 80. 

17 Hierzu Sepp (wie Anm. 1), S. 180–193; über Böhm auch Alzheimer, Heidrun: Volkskunde in Bayern. Ein biobibliographisches Lexikon der Vorläufer, Förderer und einstigen Fachvertreter (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte, 50). Würzburg 1991, S. 36f. 

18 Böhm, Max: Volkstum – Volksmusik – Kunstmusik. In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde 1950, S. 21–27, hier S. 23. 

19 Böhm (wie Anm. 18), S. 27. 

20 So eine Denkschrift des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege aus dem Jahr 1953. Zit. nach Sepp (wie Anm. 1), S. 188. 

21 Griebel, Armin: Vom Umgang mit Volksmusiktraditionen. In: Walter, Elmar, Griebel, Armin (Hg.): Volksmusik. Wirklichkeiten – Wünsche – Perspektiven. Referate und Beiträge des 21. Seminars für Volksmusikforschung und -pflege in Würzburg, Februar 2011, und des Symposiums des Bezirks Mittelfranken zum Jubiläum 30 Jahre Forschungsstelle für Fränkische Volksmusik in Ansbach, Mai 2011 (MusikLeben. Eine Schriftenreihe des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e. V. 1; Veröffentlichungsreihe der Forschungsstelle für Fränkische Volksmusik, 68). München/Uffenheim 2012, S. 11–48, hier S. 28–33. 

22 Degelmann, Ingeborg: Die Konzertina. Harmonie zwischen Perlmutt und Perloid (Heimatbeilage zum Oberfränkischen Schulanzeiger 268). Bayreuth 2000. 

23 Ein Beispiel hierzu Griebel, Armin, Christ, Heidi (Hg.): Die alte Langenbacher Musik. Aufnahmen 1961–1969. [Booklet zur CD] Kirchheim 2003. 

24 Allgemeine Wiener Musik-Zeitung 1841, S. 521. 

25 Schusser, Ernst: Die Sammlung Kiem Pauli. Versuch einer Rekonstruktion und Beispiele für die „Wiederingebrauchnahme“ für die heutige Volksmusikpflege. In: Walter/Griebel (wie Anm. 21), S. 71–84. 

26 Zachmeier, Erwin und Franziska (Hg.): Die Liedersammlung des Christian Nützel. Bd. 1 (Lied, Musik und Tanz in Bayern, 32). München 1987; Schramm, Franz Josef, Zachmeier, Franziska (Hg.): Die Liedersammlung des Christian Nützel. Bd. 2 (Lied, Musik und Tanz in Bayern, 46). München 1995. 

27 Focht, Josef: Die Anfänge der oberbayerischen Volksmusikpflege in der Zwischenkriegszeit. In: Groote, Inga Mai (Hg.): Musik in der Geschichte – zwischen Funktion und Autonomie (Münchner Kontaktstudium Geschichte, 13). München 2011, S. 111–134, hier S. 119.  

28 Bayern im ersten Vierjahresplan. Denkschrift der Bayerischen Landesregierung zum 9. März 1937. München 1937, S. 234 

29 Focht, Josef: Kurt Huber und das Volkslied. URL: https://epub.ub.uni-muenchen.de/13575/1/Focht%2020120819.pdf (14.5.2026). Zum Thema auch Seefelder, Maximilian: Zwischen Instrumentalisierung und Liebhaberei. Volksmusikpflege und ihre Auswirkungen in Niederbayern (Materialien zur musikalischen Volkskultur in Niederbayern, 8). Regensburg 2008. 

30 Köhler, Florian: Wem gehört welche Kultur? URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/kulturelle-aneignung-wem-gehoert-welche-kultur-100.html (14.05.2026). 

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