Aufgez. 1887 v. Karl Liebleitner in Vorau/Steiermark, vorgesungen vom Gastwirt Pettenhofer. Bayerische Singgruppen (z. B. Riederinger Sänger, Inntaler Sänger, Gebrüder Rehm, Fischbachauer Sängerinnen u.a.) haben dieses Lied nach eigenem Gutdünken zurechtgesungen. Die Hauptstimme (= Unterstimme) der obigen Melodiefassung entspricht der in Bayern verbreiteten Singweise.

„Bräuche haben ihre eigenen Gesetze“ – Interview mit Professor Christoph Knauer, Rechtsanwalt
April ist der Monat der Schlawiner, der Maibaumdiebe und Freinacht-Anarchisten. Oft ist das ja ganz lustig, zuweilen aber auch gefährlich. Aber ist doch Tradition so, oder? Wir haben mal nachgefragt, wann Bräuche strafrechtlich relevant werden. Experte der Wahl: Professor Christoph Knauer, Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision an der LMU.


