Einladung zur Informationsveranstaltung „Bewerbung zur Eintragung als immaterielles Kulturerbe“ am 13. März in Bamberg

Anlage_ 2_Anmeldeformular_IKE-Infoveranstaltung_7._Runde

Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO mit dem „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vereinbarung im Jahr 2013 beigetreten. Mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Ausdrucksformen (Musik, Theater, Tanz), gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur sowie traditionelle Handwerkstechniken können seither auf entsprechenden Antrag hin in das Bayerische Landesverzeichnis sowie in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden.
Eine Eintragung kann ausschließlich im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsrunden erfolgen. Vom 1. April bis voraussichtlich 31. Oktober 2025 besteht für in Bayern ansässige Träger kultureller Ausdrucksformen die Möglichkeit einer Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ike.bayern.de.

THEMENBEREICHE
AKTUELLES

Das könnte Sie auch interessieren:

Impressionen – Basismodul I_Zertifizierungspgm Volksmusik

Pressemitteilung: Die Klassenzimmer zum Klingen bringen – Singen, Tanzen, Musizieren appetitlich servieren

„Fit für den schulischen Ganztag“, so können sich die Teilnehmer des Zertifizierungskurses Volksmusik in der Ganztagsbetreuung getrost fühlen, wenn sie am kommenden Wochenende (18./19. April 2026) in Freyung in der Volksmusikakademie in Bayern von Dr. Olaf Heinrich nach bestandener Prüfung das Zertifikat „Volksmusik in der Ganztagsbetreuung“ überreicht bekommen.

weiterlesen »
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner