Der Verfassungs-Check
Die Verfassung des Freistaats Bayern steckt voller Grundsätze, die zu den Kernanliegen der Heimatpflege gehören.
In unserer neuen Serie werden wir hier und auf unseren Profilen in den sozialen Medien (Facebook und Instagram) besondere Auszüge aus der Verfassung vorstellen und fragen, ob und wie wir heute noch zu ihnen passen.
Wir wollen dazu Ihre Meinungen hören, Beispiele finden und uns einen Überblick verschaffen, wie die bayerische Lebenswirklichkeit im Vergleich zur Verfassung abschneidet. Wir freuen uns über Kommentare auf unseren Social-Media-Seiten, über Briefe und E-Mails an:
Dabei verlosen wir jede Woche drei Heimat-Quartette!
Die Teilnahmebedingungen des Gewinnspieles finden Sie unten. Wir freuen uns auf Ihre Meldungen!
1. „Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit.“
In Artikel 158 der Bayerischen Verfassung heißt es: Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Tolle Idee! Aber entspricht unsere Realität diesem Anspruch noch?
2. Es ist Aufgabe des Staates, „auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten“
Der Artikel 141 (1) mahnt bereits 1946: Energie sparen! Wo sehen Sie noch Einsparpotential?
Was kann der Staat tun, was der Einzelne? Schreiben Sie uns Ihre Vorschläge!
3. „Alle Bewohner Bayerns sind zur Übernahme von Ehrenämtern […] verpflichtet.“
Die Menschen, die für den Dienst an der Gemeinschaft im Großen und an Gemeinschaften wie Vereinen, Parteien und Bürgerinitiativen im Kleinen Zeit und Geld investieren, werden weniger. Warum engagieren Sie sich? Warum engagieren Sie sich nicht mehr?
4. „Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.“
Wie kann man einer Klasse von 30 Schülern und Schülerinnen die binomischen Formeln und gleichzeitig ethische Prinzipien vermitteln? Wie werden Lehrkräfte überhaupt geschult, Herz und Charakter bilden? Unsere Kinder haben ein Recht darauf, dass die Schulen sie zu guten Menschen erziehen. Gute Lehrerinnen und Lehrer sind oft Lebensmenschen: Man behält sie ein Leben lang in dankbarer Erinnerung – und im Herzen, das sie gebildet haben.
5. „Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden. Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden […] darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.“
Kann man Boden auch mißbrauchen? In der Bayerischen Verfassung steht: Bauernland darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen. Hat dieser Grundsatz der heutigen Situation standgehalten? Kennen Sie vielleicht Beispiele?
6. „Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten“
Zutritt verboten! Eigentlich garantiert die Bayerische Verfassung freien Zugang zu Bergen, Seen und anderen schönen Landschaften in Bayern. Kennen Sie Orte, die trotz dessen der Allgemeinheit verwehrt bleiben?
7. „In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden fallen insbesonders die (…) Ortsplanung, (…) die örtliche Kulturpflege, (…) Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten.“
Kennen Sie Gebäude, die geschützt werden sollten? Schreiben Sie uns!
8. „Die Bekämpfung von Schmutz und Schund ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.“
Artikel 110 hält den Staat dazu an, sich um “Schmutz und Schund” zu kümmern. Dabei geht es aber nicht etwa um Müll, sondern um publizierte Werke, die nicht in Umlauf geraten sollen. Was aber “Schmutz und Schund” überhaupt ist, steht nicht dabei! Was ist damit wohl gemeint?
9. Es ist Aufgabe des Staates „[…] den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen.“
Warum schon wieder Artikel 141? Ganz einfach: Er ist die Grundlage für den Landschafts- und Naturschutz in Bayern. In ihm wird der Wald gesondert behandelt und wegen seiner Bedeutung für den “Naturhaushalt” unter Schutz gestellt. Wegweisend, denn heute wissen wir auch, dass wir den Wald dringend für den Klimaschutz brauchen. In welcher “Verfassung” ist der Wald bei Ihnen?
10. „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“
Steigende Mieten, teure Eigentumswohnungen: Einige Menschen können sich das Wohnen in ihrer eigenen Heimat immer weniger leisten. Die Bayerische Verfassung sieht dabei eigentlich vor, dass jedem Bewohner ein angemessener Wohnraum zusteht. Wie sieht die Situation bei Ihnen aus?
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Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
Die Teilnahme am Gewinnspiel “Verfassungs-Check” des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V., nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des Facebook oder Instagram-Beitrages (gekennzeichnet durch die Betitelung ”Verfassungs-Check”) bis zum darauffolgenden Montag um 12:00h. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Nachdem dieser Zeitraum abgelaufen ist, kann erst ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des nächsten Facebook- oder Instagram-Beitrages (gekennzeichnet durch die Betitelung ”Verfassungs-Check”) wieder bis zum darauffolgenden Montag um 12:00h teilgenommen werden, usw. Genaue Anweisungen sind auch den einzelnen Facebook und Instagram-Beiträgen zu entnehmen.
Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist es nötig, über die Kommentarfunktion von Facebook und Instagram mit dem Betreiber in Kontakt zu treten. Weitere Teilnahmemöglichkeiten sind direkte Nachrichten an die Facebook- oder Instagram-Seite des Betreibers oder E-Mails an verfassung@heimat-bayern.info. Dabei ist den Anweisungen bei den jeweiligen Beiträgen des Betreibers Folge zu leisten. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Nachricht am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen oder mehrere Facebook-Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Haftungsausschluss für Nutzerbeiträge
Die Beiträge der Nutzer zum Gewinnspiel dürfen nicht rechtswidrig sein, d.h. insbesondere keine Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen enthalten oder gegen Schutzrechte des geistigen Eigentums verstoßen.
Der Betreiber hält sich das Recht vor, das Gewinnspiel mit Blick auf die Gestaltung oder besondere Bedingungen zu ändern.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Pro Facebook- und Instagram-Post des Betreibers kann von maximal 3 Personen ein “Heimat-Quartett” (pro Person) im Wert von 8,00€ gewonnen werden.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Juryprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail oder Direktnachricht über Facebook oder Instagram über den Gewinn informiert. Sie werden dann aufgefordert, zum Versand des Gewinns ihre Postadresse dem Betreiber mitzuteilen. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber.
Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e.V. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind somit nicht an Facebook zu richten, sondern an den Betreiber. Es entstehen durch die Teilnahme keinerlei Ansprüche gegenüber Facebook oder Instagram.
Datenschutzhinweise
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse und im Gewinnfall die Postadresse, wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Der Betreiber erhebt, speichert und nutzt die Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Kontaktbereich der Vereinswebsite angegebenen Kontaktdaten des Betreibers zu richten (https://www.heimat-bayern.de/kontakt.html). Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Alle eingegangen persönlichen Daten werden nach Ablauf des Gewinnspiels gelöscht.
Der Teilnehmer ist befugt, vom Veranstalter Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung zu verlangen, wenn die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unrichtig sind. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Teilnehmer das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Es besteht das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Kontaktbereich der Vereinswebsite des Betreibers.
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.