Einladung zur Informationsveranstaltung „Bewerbung zur Eintragung als immaterielles Kulturerbe“ am 13. März in Bamberg

Anlage_ 2_Anmeldeformular_IKE-Infoveranstaltung_7._Runde

Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO mit dem „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vereinbarung im Jahr 2013 beigetreten. Mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Ausdrucksformen (Musik, Theater, Tanz), gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur sowie traditionelle Handwerkstechniken können seither auf entsprechenden Antrag hin in das Bayerische Landesverzeichnis sowie in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden.
Eine Eintragung kann ausschließlich im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsrunden erfolgen. Vom 1. April bis voraussichtlich 31. Oktober 2025 besteht für in Bayern ansässige Träger kultureller Ausdrucksformen die Möglichkeit einer Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ike.bayern.de.

THEMENBEREICHE
AKTUELLES

Das könnte Sie auch interessieren:

Pressemitteilung: Referentensuche für Volksmusikkurse leicht gemacht: Neue digitale Plattform bietet bayernweites Netzwerk für Volksmusik

Die neue digitale Plattform des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e. V. für Referentinnen und Referenten aus dem Bereich Volksmusik und regionale Musik verbindet mit Hilfe eines eigens entwickelten digitalen Tools auf beeindruckende Weise Tradition mit moderner Vermittlung. Sie bietet unter anderem Vereinen, Einrichtungen, Ensembles, Organisatoren von Fortbildungen, Kursen und musikalischen Events sowie Privatpersonen die Möglichkeit, erfahrene Referentinnen und Referenten aus der Volksmusik zu finden und zu engagieren.

weiterlesen »
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner