Einladung zur Informationsveranstaltung „Bewerbung zur Eintragung als immaterielles Kulturerbe“ am 13. März in Bamberg

Anlage_ 2_Anmeldeformular_IKE-Infoveranstaltung_7._Runde

Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO mit dem „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vereinbarung im Jahr 2013 beigetreten. Mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Ausdrucksformen (Musik, Theater, Tanz), gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur sowie traditionelle Handwerkstechniken können seither auf entsprechenden Antrag hin in das Bayerische Landesverzeichnis sowie in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden.
Eine Eintragung kann ausschließlich im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsrunden erfolgen. Vom 1. April bis voraussichtlich 31. Oktober 2025 besteht für in Bayern ansässige Träger kultureller Ausdrucksformen die Möglichkeit einer Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ike.bayern.de.

THEMENBEREICHE
AKTUELLES

Das könnte Sie auch interessieren:

Eine zwitschernde Nachtigall sitzt auf einem Ast.

Es war die Nachtigall und nicht der Kuckuck – Ein Interview über die Artenvielfalt in Volksliedern

Wo die Nachtigall wohnt und wie man die Grille lockt: Die Umweltingenieurin Lioba Degenfelder und die Volksmusikerin Simone Lautenschlager finden in Texten von Volksliedern ganz viel Wissen über die Natur. Artenvielfalt gibt es nämlich nicht nur in Wäldern und Wiesen, sondern auch in der Musik. Dieses Wissen vermitteln sie im Interview und im Workshop „Land.schafft.Klang: Biodiversität und Volksmusik im Dialog“ am 23. Mai beim Festival „Drumherum“. 

weiterlesen »
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner