Anlage_ 2_Anmeldeformular_IKE-Infoveranstaltung_7._Runde
Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO mit dem „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vereinbarung im Jahr 2013 beigetreten. Mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Ausdrucksformen (Musik, Theater, Tanz), gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur sowie traditionelle Handwerkstechniken können seither auf entsprechenden Antrag hin in das Bayerische Landesverzeichnis sowie in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden.
Eine Eintragung kann ausschließlich im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsrunden erfolgen. Vom 1. April bis voraussichtlich 31. Oktober 2025 besteht für in Bayern ansässige Träger kultureller Ausdrucksformen die Möglichkeit einer Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ike.bayern.de.