Förderprogramm „WissensWandel“ zur Digitalisierung in Bibliotheken und Archiven startet am 2. November

Der Deutsche Bibliotheksverband fördert mit dem Programm „WissensWandel“ Maßnahmen, um digitale Angebote in öffentlich zugänglichen Bibliotheken und Archiven zu schaffen oder auszubauen. Ziel des Programms ist es, ein breites Angebot unabhängig von Öffnungszeiten zugänglich zu machen. Gefördert werden Maßnahmen, wie die Digitalisierung des Medienangebots oder der Aufbau von Infrastruktur, die für die digitale Vermittlung notwendig ist.

Bewerben können sich öffentlich zugängliche Bibliotheken und Archive in kommunaler, kirchlicher, freier oder sonstiger nichtstaatlicher Trägerschaft sowie Organisationen, die im Bibliotheks- und Archivbereich für die Aus- und Fortbildung zuständig sind.

Einrichtungen, die sich in Trägerschaft des Bundes oder der Länder befinden oder vom Bund oder den Ländern überwiegend finanziert werden, sind nicht antragsberechtigt. In den Stadtstaaten sind Bezirksbibliotheken, auch wenn sie vom Land finanziert werden, antragsberechtigt.

Eine Mitgliedschaft beim Deutschen Bibliotheksverband (dbv) oder beim Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) ist für die Antragstellung nicht verpflichtend.

Bewerbungsfristen: vom 2. November 2020 bis zum 31. Januar 2021.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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