Förderung für Denkmale: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Frist endet am 31.08.2020

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz will dort helfen, wo der Bestand eines unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmals in Deutschland ohne Sonderhilfe gefährdet ist.

Mit Stiftungsmitteln werden eingetragene Kulturdenkmale gefördert, die sich im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften und Kommunen oder Landkreisen befinden.

Fördermittel können für alle Arten von formal unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmalen in Deutschland gewährt werden. Das sind insbesondere Baudenkmale, deren Ausstattung, technische Denkmale, historische Park- und Gartenanlagen, Friedhöfe, archäologische Denkmale sowie Kleindenkmale.

Förderfähige Maßnahmen sind in erster Linie alle Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung von Kulturdenkmalen in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fördert die Erhaltung von Kulturdenkmalen grundsätzlich durch die Gewährung von Zuschüssen. Fördervoraussetzung ist das Stellen eines formalen Antrags auf finanzielle Förderung an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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